Portraitphotographin | Ingolstadt - Leipzig - Hamburg | Telefon 0170 306 97 12 | eMail hello@nancyglor.de
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Herausgeberinnen
Nancy Glor
Gustav-Adolf-Strasse 40
04105 Leipzig
info@nancyglor.de
Telefon +49 170 306 97 12
Elke Möckel
Kleiner Berlin 1
06108 Halle (Saale)
brief@ihre-rednerin.de
Telefon (0171) 757 36 21
Inhaltlich Verantwortliche
Nancy Glor und Elke Möckel
Haftungshinweis
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Photographin Nancy Glor
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Diese AGB gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen Nancy Glor (Photographin) und dem Kunden, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn dies schriftlich mit der Photographin vereinbart wurde.
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»Photographien / Fotografien« im Sinne dieser AGB sind sämtliche Werke von Nancy Glor gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (z.B. Abzug, Negativ, digitale Daten).
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Vor der Photo-Produktion werden Thema und Inhalt des Shootings genau besprochen, ebenso wie Abläufe, Locations, die Anzahl der Produktionstage sowie deren Umfang. Ein Photoshooting-Konzept sowie das Angebot fassen die gemeinsamen Ideen und Pläne noch einmal schriftlich zusammen. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn die Photographin den Termin / die Termine des Kunden bestätigt hat und das Angebot vom Kunden unterschrieben wurde. Bei Brautpaaren muss das Angebot von beiden unterschrieben werden.
Sofern der Kunde der Photographin keine gesonderten Anweisungen erteilt, ist sie hinsichtlich der Gestaltung der Photos, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
Auftragserteilungen gelten mündlich, fernmündlich, über Whatsapp und SMS sowie über alle weiteren Medien und Online-Medien, über die ein Kontakt zwischen der Photographin und dem Kunden hergestellt wurde.
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Die Preise privater Auftraggeber für jede Photo-Produktion einschließlich dem künstlerischen Werk verstehen sich netto zzgl. 7% MwSt. Eventuelle Miet- und Fahrtkosten werden den Produktionskosten aufgeschlagen.
Die Preise gewerblicher Auftraggeber verstehen sich netto zzgl. 19% MwSt.
Detaillierte Preise und Kostenaufstellungen sind den individuellen Angeboten zu entnehmen.
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Nimmt der Kunde das von ihm gebuchte Photoshooting, gleich aus welchem Grund, nicht wahr oder kündigt er den Vertrag mit der Photographin, ohne dass ein Grund zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung vorliegt, schuldet er gleichwohl das vereinbarte Honorar.
Kündigung bis eine Woche vor dem Photoshooting-Termin 50% des Honorars.
Kündigung bis 4 Tage vor dem Shooting-Termin 75% des Honorars.
Kündigung ein Tag vor dem Shooting-Termin oder am selben Tag 100% des Honorars.Nimmt der Kunde den vereinbarten Phototermin nicht wahr, ohne, dass er ausdrücklich kündigt, hat er gleichwohl das vollständige Honorar zu bezahlen.
Die Photographin räumt dem Kunden ein, bei Verschiebung des Photo-Termins aus gesundheitlichen Gründen und höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), das gebuchte Photoshooting als Gutschein auszustellen. Der Gutschein entspricht dem vollständigen Wert des Photoshootings und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu bezahlen. Findet ein Phototermin aus Gründen nicht statt, die die Photographin zu vertreten hat, hat der Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin. Kann dieser nicht gefunden werden, kann er vom Vertrag zurücktreten.
Findet ein Phototermin aus Gründen höherer Gewalt nicht statt, hat der Kunde einen Anspruch auf einen Ersatztermin. Nimmt er diesen nicht wahr oder kündigt er den mit der Photographin abgeschlossenen Vertrag, gelten die vorstehenden Regelungen gemäß Abs. 1 und 2.
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Der Photographin steht das ausschließliche Urheberrecht an den von ihr gefertigten Photographien zu. Das Urheberrecht wird nicht übertragen.
Zug um Zug gegen Bezahlung des vereinbarten Honorars überträgt die Photographin dem Kunden ein Nutzungsrecht an den auftragsgemäß gefertigten Photographien. An Privatpersonen wird das Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch übertragen. Die Photographien dürfen nur mit Einverständnis des Bildautoren (Photographin) veröffentlicht werden. Der Bildautor entscheidet, ob die Photographien gelabelt und mit Bildunterschrift veröffentlicht werden müssen oder ohne jede Signatur.
Jede Art der Bildbearbeitung und Verfremdung bedarf bei Veröffentlichung der Genehmigung der Photographin.
Die Photographien dürfen nicht an Dritte verkauft und nur mit schriftlicher Genehmigung der Photographin weitergereicht werden.Eine kommerzielle Verwendung der Photographien ist statthaft, wenn dies zwischen dem Kunden und der Photographin ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Jede kommerzielle Verwendung ist detailliert im jeweiligen Angebot beschrieben.Eine Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Photo-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der Photographien bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Photographin.
Gleiches gilt für die Übertragung von Nutzungsrechten durch den Kunden auf Dritte. Die Photographin ist berechtigt, für den Fall der Bearbeitung und/oder Veränderung sowie im Fall der Übertragung von Nutzungsrechten ein gesondertes Entgelt vom Kunden zu verlangen.
Verstößt der Kunde gegen diese Regelung, hat er der Photographin für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe der dreifachen Vergütung des Photoshootings zu bezahlen.
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Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von der Photographin nicht zu vertreten sind; u. a. Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie höhere Gewalt.
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Digital gefertigte Photoaufnahmen werden durch die Photographin ein Jahr, gerechnet ab dem Aufnahmedatum, archiviert.
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Die Rechnungslegung erfolgt nach Abschluss der Photo-Produktion. Das photographische Werk wird nach Erhalt des vollständigen Rechnungsbetrages laut Vereinbarung ausgehändigt.
Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge zu bezahlen.
30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Auftraggeber bei Nichtbezahlung automatisch in Verzug.
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Bei der Hochzeitsphotographie ist eine Anzahlung von 50 % des Angebotes innerhalb von 14 Tagen nach verbindlicher Buchung der Photographin zu zahlen. Im Fall der Nichtzahlung durch den Kunden kann die Photographin den Vertrag außerordentlich und fristlos kündigen. Im Fall der außerordentlichen und fristlosen Kündigung aufgrund von Nichtzahlungen oder anderen Vertragsverletzungen des Kunden steht der Photographin das vollständige, vereinbarte Honorar zu.
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Die Photographin ist ab einem Auftragswert von EUR 2000,00 berechtigt, einen Vorschuss auf ihre Vergütung von mindestens 50 % zu verlangen.
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Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist als Gerichtsstand Leipzig vereinbart.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hochzeitsplanerin und Freien Rednerin Elke Möckel
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Dienstleistungsverträge über die Organisation und Begleitung von Veranstaltungen bzw. die Durchführung von Zeremonien zwischen
Elke Möckel, Freie Rednerin und Hochzeitsplanerin
Kleiner Berlin 1
06108 Halle (Saale)
Tel. 0345/678452765
eMail: brief@ihre-rednerin.de –
im Folgenden „wir“ – und dem Kunden.
2. Vertragsschluss
Informationen auf unseren Webseiten oder in Prospekten, Anzeigen oder anderem Werbematerial stellen kein verbindliches Angebot dar. Auch ein von uns übermitteltes und bepreistes Angebot stellt keine verbindliche Vertragserklärung dar. Ein Vertrag zwischen uns und dem Kunden kommt vielmehr erst zustande, wenn wir dem Kunden auf seinen Auftrag eine Auftragsbestätigung erteilt haben.
Der Kunde ist an ein von ihm abgegebenen Auftrag für zwei Wochen ab Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb der Frist durch Erteilung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Annahme ist der Eingang der Auftragsbestätigung beim Kunden.
3. Unsere Leistung
Unsere Leistung besteht, wenn nichts anderes vereinbart ist, in der Planung und Koordination der Durchführung von Feierlichkeiten und Kulturveranstaltungen. Der Kunde wird von uns beraten und wir recherchieren und koordinieren einzelne Beteiligten der Veranstaltungen, z. B. die externen Dienstleister wie Vermieter von Räumlichkeiten, Künstler oder Gastronomen.
Der Kunde schließt alle erforderlichen Verträge mit externen Dienstleistern wie Vermietern von Räumlichkeiten, Künstler oder Gastronomen selbst. Zwischen uns und den externen Dienstleistern besteht kein Vertragsverhältnis. Ebenso wenig erstreckt sich unsere Leistung gegenüber dem Kunden auf von externen Dienstleistern zu
erbringende Dienstleistungen. Der Kunde wird beim Vertragsschluss mit externen Dienstleistern von uns nur
vertreten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
4. Vergütung, Umsatzsteuer, Zahlung, Verzug
Für unsere Leistung ist eine Vergütung in Höhe der vereinbarten Pauschale oder aufwandsbezogen nach dem vereinbarten Stundensatz zu entrichten.
Zahlungen sind auf das in unserer Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten.
Der Kunde kommt spätestens 10 Tage nach Zugang einer jeden Rechnung mit dem Rechnungsbetrag in Verzug, wenn die Leistung bei Rechnungslegung fällig war oder durch die Rechnungslegung fällig geworden ist.
5. Fälligkeit bei Pauschale, Anzahlung, Abschlagszahlung
Ist eine Pauschale vereinbart, wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % bei Vertragsschluss fällig. Die volle Vergütung wird eine Woche vor Beginn der Veranstaltung fällig. Im Übrigen sind wir bereits vor Fälligkeit der Gesamtvergütung berechtigt, Abschlagszahlung im Verhältnis der erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Gesamtleistung zu verlangen. Die geleistete Anzahlung wird dabei berücksichtigt. Abschläge können wir jeweils zum Ende einer jeden Woche fällig stellen.
6. Fälligkeit bei Stundensatzvereinbarung, Vorschuss
Ist ein Stundensatz vereinbart, wird die Vergütung für die erbrachten Leistungen jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig. Die Rechnung enthält eine Stundenliste mit Kurzbeschreibung der abgerechneten Tätigkeit. Der tägliche Zeitaufwand ist in dieser Liste zusammengefasst. Eine Erfassung von Uhrzeiten ist nicht erforderlich. Zur Beschreibung der Tätigkeit genügt eine stichwortartige Bezeichnung, die es dem Kunden ermöglicht, an Hand der ihm vorliegenden Unterlagen und Kenntnisse den Leistungsinhalt zu erschließen.
Wir sind berechtigt, zu Beginn eines jeden Monats einen Vorschuss in Höhe von 80 % der voraussichtlich anfallenden Vergütung für diesen Monat zu verlangen.
7. Nebenpflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt uns bei der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung. Insbesondere informiert er uns unverzüglich über alle wesentlichen Umstände und Änderungen, die die Veranstaltung betreffen. Dazu gehören insbesondere Änderungen von Zeit, Ort, Anzahl der Teilnehmer, externe Dienstleister und Art und Umfang der geplanten Veranstaltung.
8. Vollmacht
Soweit vereinbart ist, dass wir für den Kunden in seinem Namen mit externen Dienstleistern Verträge abschließen oder sonstige Erklärungen abgeben, wird uns der Kunde im erforderlichen Umfang bevollmächtigen und auf Anforderung und seine Kosten Vollmachtsurkunden ausstellen.
Der Kunde ist zur Erteilung einer Vollmacht nicht verpflichtet. Er ist zum Widerruf erteilter Vollmachten jederzeit berechtigt. Falls der Kunde jedoch erforderliche Vollmachten nicht oder nicht ausreichend erteilt oder widerruft, können wir unsere Leistung nicht vollständig erbringen. In diesem Fall schuldet der Kunde für unsere vereinbarte Tätigkeit die Vergütung auch dann, wenn wir sie wegen der fehlenden Vollmacht nicht umsetzen.
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9. Haftungsbeschränkung
Wir haften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Wir haften auch für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Übrigen haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind solche Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Unsere Haftung gemäß Absatz 3 ist jedoch auf den nach Art der vertraglichen Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist durch die vorstehenden Absätze nicht beschränkt.
10. Unmöglichkeit der Leistung
Brauchen wir wegen Unmöglichkeit der Leistung nicht zu leisten, entfällt unser Vergütungsanspruch nur, soweit der Kunde die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten hat.
Unser Vergütungsanspruch bleibt auch in den Fällen des § 326 Abs. 2 BGB bestehen. In Fällen des Absatzes 1 und 2 müssen wir uns dasjenige anrechnen lassen, was wir infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung unserer Arbeitskraft erwerben oder zu erwerben böswillig unterlassen. Dabei wird vermutet, dass uns 10 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. Es steht beiden Parteien frei, diese Vermutung zu widerlegen.
Bei einer Leistung, die darin besteht, dass wir auf der Veranstaltung des Kunden persönlich anwesend sein sollten, gilt insoweit ein anderer Prozentsatz der Vermutung nach Absatz 3 Satz 2. Je nach dem, wie viele Tage vor Veranstaltungsbeginn wir Kenntnis vom Wegfall der Leistung (z. B. durch Absage des Kunden) erlangt haben oder hätten erlangen können, beträgt der Prozentsatz
• 80 % bei 0 bis 6 Tagen,
• 60 % bei 7 bis 41 Tagen,
• 40 % bei 42 bis 149 Tagen,
• 20 % ab 150 Tagen.
Es steht auch bei der geänderten Vermutung beiden Parteien frei, die Vermutung zu widerlegen.
Bei Teilleistung findet § 441 Abs. 3 BGB mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass auch bei einer vereinbarten Pauschale zwischen erbrachter und nicht erbrachter Leistung nach dem zeitbezogenen Aufwand abzugrenzen ist.
11. Kündigung
Die Kündigung des Vertrages ist ausgeschlossen, soweit im Vertrag nicht ausdrücklich ein Kündigungsrecht vereinbart ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
12. Beschränkung von Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann mit einer ihm zustehenden Forderung gegen eine uns zustehende Forderung nur aufrechnen, soweit seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder die Forderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht gegen einen uns zustehenden Anspruch nur ausüben, soweit der Gegenanspruch des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder das Zurückbehaltungsrecht auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
13. Widerrufsrecht
Steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, erhält er von uns auf einem gesonderten Blatt die vorgeschriebene Widerrufsbelehrung.
14. Datenschutz
Der Kunde wird von uns über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung informiert.
15. Anfertigung von Foto- und Filmaufnahme
Wir sind berechtigt, auf der Veranstaltung des Kunden, die Gegenstand des Vertrags ist, selbst oder durch Dritte Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen und die Aufnahmen
für eigene werbliche Zwecke zu verwenden. Insbesondere dürfen durch oder im Auftrag des Kunden hergerichtete Dekoration von Räumen, Buffets etc. aufgenommen werden. Die Rechte der abgebildeten Personen sowie etwaige Urheberrechte Dritter bleiben hiervon unberührt.
16. Verfahren zum Umgang mit Beschwerden
Der Kunde kann sich mit Beschwerden jederzeit an uns wenden. Wir sind jedoch weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.